Gemeinnützigkeit

zet ist von der Finanzlandesdirektion OÖ mit Bescheid vom 22.2.1996, Zahl 70/1-6/Re-1996, gem. § 4 Abs. 4 Z. 5 lit. e EStG 1988, als gemeinnützig anerkannt, da wir eine ausschließlich wissenschaftliche Organisation sind.

Aufgrund der Gemeinnützigkeit sind Spenden von Privatpersonen und Unternehmen steuerlich absetzbar.

Für jede Spende wird im Jänner des Folgejahres von zet eine Bestätigung ausgestellt, die der/die SpenderIn dann beim Finanzamt vorlegen kann.